I. Vertragsabschluß
- Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem
finanzierten Kauf an die Bestellung
(Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
- Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der
Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
- Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der
Dreiwochenfrist zustande, wenn
der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des
Vertragsangebots) erklärt oder
der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
II. Preise
- Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
- Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis
enthalten sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten,
werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw.
Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter
fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten oder
Montagearbeiten.
III. Änderungsvorbehalt
- Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
- Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei
denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
- Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe
gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der
Preislage der bestellten gestellt werden können.
- Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und
Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und anderen Materialien bleiben vorbehalten.
- Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen
bei Leder und Textilien (z. B. Möbel-und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in
der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
- Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten
bleiben vorbehalten.
- Technische oder allgemeine Weiterentwicklungen, auch gegenüber der
Ausstellungsware, sind kein Reklamationsgrund.
IV. Montage
- Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender
Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er
dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
- Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen,
die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers
hinausgehen. Werden dennoch solche
Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers
ausgeführt, berührt dies nicht das
Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
V. Lieferfrist
- Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat
der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs
der schriftlichen Inverzugsetzung durch den
Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf -
zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist
nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
- Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des
Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und
rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die
Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn
er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung
schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen
Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den
Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren
Ablauf die zu setzende Nachfrist.
- Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben
unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt
- (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller
Verbindlichkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis
Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann
entsprechend zu wahren, wenn
die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer,
sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den
Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt
ausdrücklich hinzuweisen.
- Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind
dem Verkäufer unverzüglich schriftlich
mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
- Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten
Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen,
geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Abnahmeverzug
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden
angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach
fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt
der Leistung zu verlangen, stillschweigt
oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der
Anspruch des Verkäufers auf
Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz statt der
Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
- (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der
Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
- (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff.
1 kann der Verkäufer 25% des
Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der
Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht
oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen,
bleibt dem Verkäufer vorbehalten,
an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen
nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
IX. Rücktritt
- Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion
der bestellten Ware eingestellt hat
oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach
Vertragsabschluß eingetreten sind, zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer
die Nichtbelieferung nicht zu
vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung
gleichartiger Ware bemüht zu haben.
Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu
benachrichtigen.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über
die für seine Kreditwürdigkeit
wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den
Leistungsanspruch des Verkäufers in
begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer
wegen objektiver
Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein
Insolvenzverfahren beantragt
wurde. Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. X.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der
Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der
Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
- Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und
Montagekosten usw. Ersatz in
entstandener Höhe.
- Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten,
sofern kein
Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach
Lieferung:
i. d. 1. Hj. 30 v. H. des
Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. 40 v. H. des
Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. 50 v. H. des
Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 60 v. H. des
Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. J. 75 v. H.
des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. J. 85 v. H.
des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 5. J. 95 v. H.
des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 6. J. 99 v. H.
des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach
Lieferung:
i. d. 1. Hj. 35 v. H. des
Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. 45 v. H. des
Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. 60 v. H. des
Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. 70 v. H. des
Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. J. 80 v. H.
des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen,
dass dem
Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
- Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages
infolge wirksamen
Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs
und dem damit
verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei
Verbraucherverträgen
nach den §§ 355 ff. BGB.
- Matratzen, nicht original verpackte Bettwäsche, Gardinen sowie
Dekorationsstoffe können
nicht zurückgenommen werden.
XI. Gewährleistung
- Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf
Nacherfüllung zu,
wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder
Ersatzlieferung
einer mangelfreien Ware hat.
- Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn
sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
- Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des
Kaufpreises verlangen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist
erbracht wurde
oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
- Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte
Ware zurück zu
gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die
Wertermittlung
kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen
tatsächlicher
Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer
zu vertreten
hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung,
Feuchtigkeit,
starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht,
sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung
entstanden sind.
- Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen
gesetzlichen Regelung;
die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
- Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
XII. Fernabsatzverträge
- Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer
binnen einer Frist
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
- Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
- Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muß schriftlich, auf einem anderen
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit
nicht für die Rücksendung geeignet sind.
- Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an
den Verkäufer, (Fa. looms, Stuttgarter Str. 23, 75179 Pforzheim) zurück zu senden. Die
Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu
einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen,
es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der
Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige
Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den
Wert zu ersetzen.
- Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die
Bindung an den Kreditvertrag.
- Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB
(Fernabsatzverträge)hiervon unberührt.
XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen
Regelungen der Zivilprozeßordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
XIV. Lieferung
- Bei Freihauslieferung erfolgt der Transport bis zur ersten verschließbaren
Türe. Lieferungen bis zum Aufstellort sind für den Verkäufer nicht vorgeschrieben,
nsbesondere, wenn bautechnische Gegebenheiten die Lieferung erschweren.
- Sofern keine Aufzugbenutzung möglich ist, werden bei Lieferung in höhere
Stockwerke die hierdurch anfallenden Kosten berechnet.
- Ist eine direkte Anfahrt unmöglich kann für das Vertragen der Ware ab
150m Strecke der hierdurch entstandene Mehraufwand berechnet werden
XV. Vertragsänderungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form
und werden nur dann Bestandteil des Vertrages. Mündliche Absprachen haben
keine Gültigkeit.
XVI. Gültigkeit
Sollte ein Vertragsbestandteil nicht rechtens sein, so behalten alle anderen
Bestandteile Ihre Gültigkeit.
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